Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Betreuungsbüro Belau
Frank Belau
Brandenbaumer Landstraße 269
23566 Lübeck
Schleswig-Holstein
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Dienstleistung, für welche diese Barrierefreiheitserklärung gilt, umfasst die gesetzliche Betreuung, die Verwaltung von Immobilien und die Abwicklung von Nachlässen für natürliche Personen.
Der Dienst wird in Lübeck und Umgebung angeboten und über die Website https://belau-betreuung.de/ digital präsentiert.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über die Website https://belau-betreuung.de/ erhalten Interessenten und Betreute umfassende Informationen zu unseren Leistungen, den Abläufen einer Betreuung, sowie zur Verwaltung von Immobilien und Nachlässen.
Nutzer können sich auf den Unterseiten über Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten informieren, relevante Datenschutzrichtlinien einsehen und einen Überblick über die notwendigen Schritte im Betreuungs- oder Nachlassfall gewinnen. Die Website dient primär als digitale Visitenkarte und Informationsportal für unsere regional angebotene Dienstleistung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Website ist überwiegend mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Unvereinbarkeiten bestehen aktuell in folgenden Bereichen, die in Kürze behoben werden:
Kontraste: Auf einigen Unterseiten kann der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA) noch nicht in vollem Umfang erfüllen.
ARIA-Labels und semantisches Markup: Einzelne dynamische Elemente oder Navigationselemente könnten noch optimierte ARIA-Attribute und semantisches HTML-Markup benötigen, um die Bedienbarkeit mit Screenreadern weiter zu verbessern.
Fehlende Alternativtexte: In seltenen Fällen fehlen noch Alternativtexte für rein dekorative oder funktionale Bildelemente.
Begründung: Die Prüfung ergab auf fast allen Seiten einen sehr hohen Konformitäts-Score von über 90%. Es handelt sich somit um geringfügige Mängel in der technischen Umsetzung. Die Beseitigung dieser Punkte ist in Arbeit.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Die Beseitigung der identifizierten geringfügigen Mängel (Kontraste, ARIA-Labels und vereinzelt fehlende Alternativtexte) ist fest eingeplant.
Wir sind bestrebt, die volle Konformität der Website bis Ende des 2. Quartals 2026 zu erreichen. Alle notwendigen Anpassungen werden im Rahmen der nächsten technischen Wartungs- und Optimierungszyklen vorgenommen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 08.10.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 08.10.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.