Als Berufsbetreuer und Nachlasspfleger weiß ich aus eigener Erfahrung, welche zusätzlichen Aufgaben entstehen, sobald eine Immobilie verkauft werden muss. Viele dieser Schritte – von Räumung bis Gutachten – sind aufwendig, werden aber vom Gericht nicht gesondert vergütet. Genau hier setze ich an: Ich übernehme nicht nur den Verkauf, sondern auch die organisatorischen Aufgaben, die damit verbunden sind, und entlaste Sie so spürbar im Verfahren.
Als Berufsbetreuer und Nachlasspfleger weiß ich aus eigener Erfahrung, welche zusätzlichen Aufgaben entstehen, sobald eine Immobilie verkauft werden muss. Viele dieser Schritte – von Räumung bis Gutachten – sind aufwendig, werden aber vom Gericht nicht gesondert vergütet. Genau hier setze ich an: Ich übernehme nicht nur den Verkauf, sondern auch die organisatorischen Aufgaben, die damit verbunden sind, und entlaste Sie so spürbar im Verfahren.
Als Berufsbetreuer und Nachlasspfleger weiß ich aus eigener Erfahrung, welche zusätzlichen Aufgaben entstehen, sobald eine Immobilie verkauft werden muss. Viele dieser Schritte – von Räumung bis Gutachten – sind aufwendig, werden aber vom Gericht nicht gesondert vergütet. Genau hier setze ich an: Ich übernehme nicht nur den Verkauf, sondern auch die organisatorischen Aufgaben, die damit verbunden sind, und entlaste Sie so spürbar im Verfahren.
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Besonderer Service für gerichtlich bestellte Berufsbetreuer und gerichtlich bestellte Nachlasspfleger.
Als gerichtlich bestellte Berufsbetreuer und Nachlasspfleger stehen Sie oft vor unerwarteten Herausforderungen, die zusätzliche Arbeit und Ressourcen erfordern.
Um Sie in solchen Situationen zu unterstützen, biete ich einen umfassenden Service an, der folgende Leistungen umfasst:
- Räumen der Wohnung oder des Hauses
- Berechnung der Grundflächen
- Beschaffung von Grundbuchauszügen / Lageplänen
- Erstellung von Energieausweisen
- Einsicht in die Grundakte / Baulastenverzeichnis
- Einholen von Verkehrswertgutachten zur Vorlage bei AG
- Vorbereitung zur Vorlage beim Betreuungsgericht, um eine Genehmigung zu erhalten
Durch diese Tätigkeiten können schnell Kosten von 5.000 bis 10.000 Euro anfallen. Oft fehlt es jedoch an liquiden Mitteln der betroffenen Person oder des Nachlasses. In solchen Fällen trete ich in Vorleistung und rechne die Gebühren nach dem Verkauf des Hauses ab, wobei die Maklerprovision mein Honorar darstellt.
Rechtssicher für Sie als Verfahrensbeauftragter und für den Käufer des Objekts.
Durch meine IHK-Prüfung zum Immobilienmakler und über 10-jährige Erfahrung im Immobilienverkauf (teilweise im Nebenerwerb) bin ich der richtige Ansprechpartner für den Verkauf der Immobilie und verfüge über umfassende Fachkenntnisse im Bereich Immobilien.
KONTAKT
Schnell und unkompliziert in Verbindung treten.
Ich stehe Ihnen für Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.
Egal, ob Sie Unterstützung bei rechtlichen Betreuungen,
Nachlassfragen oder Immobilienangelegenheiten benötigen,
ich bin für Sie da. Nehmen Sie gerne Kontakt auf – ich freue mich,
gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – ganz nach Ihrem Wunsch.
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